Glossar: Fachbegriffe aus der Arztpraxis
Die wichtigsten Abkürzungen und Fachbegriffe aus der Arztpraxis – kurz und verständlich erklärt.
- ADA
- Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken – Tarifpartner für Gehälter in öffentlichen Apotheken.
- BAG
- Berufsausübungsgemeinschaft – Zusammenschluss mehrerer Ärztinnen und Ärzte in einer Praxis.
- Behandlungspflege
- Ärztlich verordnete Pflegeleistungen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe.
- DMP
- Disease-Management-Programm – strukturierte Behandlung chronisch Kranker, z. B. bei Diabetes.
- E-Rezept
- Elektronisches Rezept – für verschreibungspflichtige Arzneimittel seit 2024 Standard.
- eAU
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – wird direkt an die Krankenkasse übermittelt.
- EBM
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab – Grundlage der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
- ePA
- Elektronische Patientenakte – seit 2025 für gesetzlich Versicherte angelegt („ePA für alle“).
- Fachwirt/in
- Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“ – Weg ins Praxismanagement.
- GCP
- Good Clinical Practice – Standard für die Durchführung klinischer Studien.
- Generalistik
- Seit 2020 gemeinsame Pflegeausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege (Pflegefachfrau/Pflegefachmann).
- GMP
- Good Manufacturing Practice – Regeln für die Herstellung von Arzneimitteln.
- GOÄ
- Gebührenordnung für Ärzte – Abrechnung privater Leistungen.
- HzV
- Hausarztzentrierte Versorgung – Versorgungsverträge, in denen die Hausarztpraxis erste Anlaufstelle ist.
- IGeL
- Individuelle Gesundheitsleistungen – Leistungen, die Patienten selbst bezahlen.
- Kassensitz
- Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung – nötig, um gesetzlich Versicherte zu behandeln.
- KBV
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Dachorganisation der Kassenärztlichen Vereinigungen.
- KIM
- Kommunikation im Medizinwesen – sicherer E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur.
- KV
- Kassenärztliche Vereinigung – rechnet Kassenleistungen ab und organisiert den Bereitschaftsdienst.
- MDR
- EU-Medizinprodukteverordnung – regelt Zulassung und Überwachung von Medizinprodukten.
- MVZ
- Medizinisches Versorgungszentrum – Einrichtung mit angestellten Ärztinnen und Ärzten, oft fachübergreifend.
- NotSan
- Notfallsanitäter/in – höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst (dreijährige Ausbildung).
- NäPa
- Nicht-ärztliche Praxisassistenz – Fortbildung für MFA; Hausbesuche durch NäPa sind im EBM abrechenbar.
- PDL
- Pflegedienstleitung – verantwortet die Pflege in einer Einrichtung oder einem ambulanten Dienst.
- Pflegegrad
- Einstufung der Pflegebedürftigkeit (1 bis 5) durch den Medizinischen Dienst.
- Praxisanleitung
- Fachkraft mit Zusatzqualifikation, die Auszubildende in der Praxis anleitet.
- QM
- Qualitätsmanagement – in Vertragsarztpraxen vorgeschrieben, z. B. nach QEP.
- Rili-BÄK
- Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung im Labor.
- RTW / KTW
- Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen.
- TI
- Telematikinfrastruktur – digitales Netz für E-Rezept, eAU, ePA und KIM.
- TVöD-P
- Tarifvertrag für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst (Entgeltgruppen P5 bis P16).
- VERAH
- Versorgungsassistent/in in der Hausarztpraxis – Fortbildung für MFA mit Schwerpunkt Patientenbetreuung und Hausbesuche.
- Weiterbildungsbefugnis
- Erlaubnis der Ärztekammer, Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auszubilden.
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